Allgemeine Geschäftsbedinungen

Frewert-Media GmbH, Lamberg 16a, 32657 Lemgo

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von der Frewert-Media GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Frewert-Media GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
Frewert-Media ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn
Frewert-Media auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Frewert-Media GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen

(1) Frewert-Media erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen
Onlinemarketing, Neukundengewinnung und Social Media. Soweit nicht ausdrücklich
schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Frewert-Media GmbH dem Kunden nicht die
Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern von Frewert-Media GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Frewert-Media GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Frewert-Media GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind,
Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solchen Vorgehen ist Frewert-Media GmbH nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von Frewert-Media GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber
dem Kunden steht Frewert-Media GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der
Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Frewert-Media GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Frewert-Media GmbH in Bezug auf dessen
Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Frewert-Media GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der für den Kunden erbrachte Leistung.

(9) Sofern Frewert-Media GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Frewert-Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich,
schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Frewert-Media GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Frewert-Media GmbH erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Frewert-Media GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Frewert-Media GmbH ist anders lautend. Eine Frewert-Media erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Frewert-Media GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der
Kunde Frewert-Media ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Frewert-Media GmbH anzufragen.

(4) Frewert-Media GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
(sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Frewert-Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Agenturdienstleistungen gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte im Übrigen während der Vertragslaufzeit sind
ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Frewert-Media GmbH beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Frewert-Media GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Frewert-Media GmbH vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Frewert-Media GmbH sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber Frewert-Media GmbH in Verzug, ist Frewert-Media GmbH berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Frewert-Media GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Frewert-Media GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Frewert-Media GmbH ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Frewert-Media GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von Frewert-Media GmbH unberührt.

§ 8 Rücksichtnahme, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich kein Unternehmen mit einem gleichen oder
branchenähnlichen Unternehmensgegenstand wie Frewert-Media GmbH zu gründen, sich an einem solchen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen oder ein solches zu erwerben /erwerben zu lassen, es sei denn, Frewert-Media GmbH damit einverstanden. Die
Einverständniserklärung muss in Schriftform erteilt sein.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige vertrauliche betriebliche Angelegenheiten und Vorgänge, die von Frewert-Media GmbH als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich als vertraulich erkennbar sind, Stillschweigen zu bewahren und diese keinem Dritten zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere auch Interna über betriebliche Abläufe (auch: Skripte, Zugänge zu Plattformen, Inhalte).

§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Frewert-Media GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Frewert-Media GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Frewert-Media GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Frewert-Media GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Frewert-Media GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) Frewert-Media GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Frewert-Media GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Frewert-Media GmbH nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Frewert-Media GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Frewert-Media GmbH und der
Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Frewert-Media maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Frewert-Media GmbH.  Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand sind die Gerichte in Lemgo, Detmold oder Hamm. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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